Lehrgänge für Verwaltungsbeschäftigte

Im Bereich der Beschäftigtenausbildung ist der Saarländischen Verwaltungsschule die Ausbildung und Prüfung der Verwaltungsbeschäftigten übertragen, soweit ein Tarifvertrag für Beschäftigte des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände die Teilnahme an Lehrgängen und die Ablegung von Prüfungen als Voraussetzung für die Einstufung in eine bestimmte Entgeltgruppe vorschreibt.

Durch die Verwaltungslehrgänge mit abschließender Erster und Zweiter Prüfung erhalten Verwaltungsbeschäftigte neben ihrer Berufstätigkeit die Möglichkeit, sich zu qualifizieren und die dabei erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Ersten und Zweiten Fachprüfung unter Beweis zu stellen.

Ziel der Verwaltungslehrgänge ist es, jene auch für die praktische Tätigkeit wichtigen theoretischen Kenntnisse zu vermitteln, die für eine erfolgreiche Arbeit in der Zukunft unerlässlich sein werden.



Ausbildungs- und Prüfungsordnung