Ausbildungsvertrag
Wir empfehlen, als Grundlage eines Berufsausbildungsvertrages das Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - zu verwenden (vgl. Rundschreiben des KAV Saar Nr. 24/2022 A vom 18.07.2022)
Die Saarländische Verwaltungsschule führt als zuständige Stelle ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, in das der wesentliche Inhalt der Berufsausbildungsverträge einzutragen ist (§§ 34 - 36 BBiG).
Auszubildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis zu beantragen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Eine Kopie des Ausbildungsvertrages
- Ausbildungsplan
- Datenblatt Ausbilder/in
- Ärztliche Bescheinigung für Auszubildende unter 18 Jahren
Dem jeweiligen Ausbildungsvertrag ist ein individueller Ausbildungsplan beizufügen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 BBiG i.V.m. § 5 der VO über die Berufsausbildung zum VFA vom 19.05.1999).
Der individuelle Ausbildungsplan ist aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsrahmenplan zu entwickeln. Im Ausbildungsrahmenplan sind die Lerninhalte festgelegt, die mindestens vermittelt werden müssen, um die Berufsausbildung erfolgreich abzuschließen.
Der individuelle Ausbildungsplan muss die sachliche und zeitliche Gliederung sowie das Ziel der Berufsausbildung, das bedeutet die Dauer und den Inhalt der Ausbildungsmaßnahmen in einer Dienststelle bzw. einem Sachgebiet darstellen. Dabei sind die einzelnen Ausbildungsabschnitte und die zu erreichenden Lernziele, die pädagogisch sinnvoll aufeinander abgestimmt sein sollen, sowie die dafür jeweils vorgesehene Ausbildungszeit aufzuführen.
Bei Änderungen im zeitlichen oder inhaltlichen Ablauf der Ausbildung ist der Ausbildungsplan entsprechend anzupassen. Eine Mitteilung an die SVS ist in diesem Falle nicht nötig.
Wichtig:
Sofern der Saarländischen Verwaltungsschule bereits ein Ausbildungsplan vorliegt, von dem bei einem weiteren Ausbildungsverhältnis nicht abgewichen werden soll, kann darauf im Antrag auf Eintragung (s. unter Registrierung) Bezug genommen werden.
Ausbildende haben für jeden Ausbildungsberuf, in dem ausgebildet wird, persönlich und fachlich geeignete Ausbilder oder Ausbilderinnen zu bestellen.
Der Saarländischen Verwaltungsschule, als zuständiger Stelle für den Ausbildungsberuf zur/zum Verwaltungsfachangestellten, sind die Ausbilderinnen und Ausbilder für diesen Beruf unter Verwendung des Vordrucks "Eintragung Berufsausbildungsvertrag" zu benennen.
Zusätzlich ist der Vordruck "Datenblatt Ausbilder/in" auszufüllen, es sei denn, der Ausbilder oder die Ausbilderin ist bereits bei der Saarländischen Verwaltungsschule registriert.
Der Wechsel eines Ausbilders oder einer Ausbilderin ist der zuständigen Stelle in gleicher Weise anzuzeigen.
- Gesetzliche Grundlagen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten in den Fachrichtungen Landesverwaltung und Kommunalverwaltung sowie Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
- Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte