Annerkennung ausländischer Berufsqualifikation
Die Saarländische Verwaltungsschule ist zuständige Stelle nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter / Verwaltungsfachangestellte.
Auf Antrag stellen wir die Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise, unter Berücksichtigung sonstiger nachgewiesener Berufsqualifikationen, für den bundesrechtlich geregelten Beruf Verwaltungsfachangestellter / Verwaltungsfachangestelle fest.
Vor Antragstellung empfehlen wir zunächst Kontakt mit der Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen SEAQ Saar.
Ansprechpartnerin:
Nicole Peters
Tel.: 0681 / 92682-14
E-Mail: n.peters@verwaltungsschule-saar.de