Annerkennung ausländischer Berufsqualifikation

Die Saarländische Verwaltungsschule ist zuständige Stelle nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter / Verwaltungsfachangestellte.

Auf Antrag stellen wir die Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise, unter Berücksichtigung sonstiger nachgewiesener Berufsqualifikationen, für den bundesrechtlich geregelten Beruf Verwaltungsfachangestellter / Verwaltungsfachangestelle fest.

Vor Antragstellung empfehlen wir zunächst Kontakt mit der Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen SEAQ Saar.

 

 

Ansprechpartnerin:

Nicole Peters
Tel.: 0681 / 92682-14
E-Mail: