Ausbildung und Schule

Theoretische Ausbildung

Gem. § 4 Abs. 5 der Verordnung über die Berufsausbildung zum / zur Verwaltungsfachangestellten sind zur Ergänzung und Vertiefung der Berufsausbildung die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den betreffenden Fachrichtungen in einer dienstbegleitenden Unterweisung zu vermitteln. Bei der Saarländischen Verwaltungsschule sind hierfür 456 Unterrichtsstunden angesetzt.

Für Auszubildende zur / zum Verwaltungsfachangestellten findet der Berufsschulunterricht an der Friedrich-List-Schule statt und gliedert sich in zwei Blöcke pro Ausbildungsjahr von jeweils ca. 6 Wochen.


Ausbildungsnachweis

Auszubildende zur / zum Verwaltungsfachangestellten sind gem. § 13 Nr. 7 Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtet, einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen.

"Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen." (§ 14 Abs. 2 BBiG)

Es muss bereits im Ausbildungsvertrag vereinbart werden, in welcher Form der Ausbildungsnachweis zu führen ist. Es kommt hier die Form schriftlich oder elektronisch in Betracht.

Schriftlich bedeutet "handschriftlich", d.h. ein Heft oder einzelne Seiten sind von Hand auszufüllen.

Elektronisch bedeutet die Führung eines Ausbildungsnachweises am PC mit späterem Ausdruck der Seiten.

Wie sollte das Berichtsheft geführt werden?

  • Das Berichtsheft sollte als Wochenbericht auch während der Berufsschulzeit geführt werden.
  • Die ordnungsgemäße Führung ist durch ein regelmäßiges Abzeichnen vom Ausbilder zu überwachen (Empfehlung: mindestens alle 4 Wochen).

Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise begleiten Auszubildende während der gesamten Ausbildungszeit und spiegeln sowohl ihren Wissenstand als auch die eigene Leistung wider. Nicht nur für die Auszubildenden selbst als Überblick hilfreich, wird den Ausbilderinnen oder Ausbildern die Möglichkeit gegeben, rechtzeitig Wissenslücken oder gar Ausbildungsmängel zu erkennen. Nur so sind diese in der Lage, die Auszubildenden in ihrer Ausbildungszeit optimal zu unterstützen.

 

Was sollte ins Berichtsheft eingetragen werden?

  • Die verschiedenen Tätigkeiten am Ausbildungsplatz
  • Die Unterrichtthemen der Dienstbegleitenden Unterweisung an der SVS
  • Sonstige Schulungsmaßnahmen (intern oder extern)

Im Berichtsheft sind die in den einzelnen Wochen verrichteten Tätigkeiten festzuhalten, wobei einzelne Arbeitsschritte erkennbar werden sollen.


Beispiel "Gemeinderatssitzung vorbereitet"

Sitzungsunterlagen zusammengestellt und kopiert, einkuvertiert, an Ratsmitglieder adressiert, zur Poststelle gebracht ...

Berichtsheftmuster / Ausfüllhinweise

Wir empfehlen auch die Nutzung des online geführten Berichtsheftes BLok - Online-Berichtsheft zur Stärkung der Lernortkooperation.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Ausbildungsberatung der SVS oder direkt bei BLok.