Prüfungen

Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes zur Hälfte der Ausbildungszeit. Prüfungsgegenstand ist hierbei der im ersten Ausbildungsjahr vermittelte Unterrichtsstoff in der dienstbegleitenden Unterweisung und Berufsschule.

Die Zwischenprüfung wird an einem Prüfungstag in folgenden Prüfungsbereichen abgelegt:

Prüfungsarbeit1: 
Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe (Verwaltungsorganisation + Berufsausbildung im öffentlichen Dienst)
60 Minuten

Prüfungsarbeit 2:
Haushaltswesen und Beschaffung (Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen)
60 Minuten

Prüfungsarbeit 3:
Wirtschafts- und Sozialkunde (Berufsschulstoff!)
60 Minuten

Auszubildende können nur auf Antrag vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden. Hierzu empfiehlt sich untenstehendes Antragsformular.

Es ist zu beachten, dass der Antrag nur Aussicht auf Erfolg hat, wenn der Ausbildende bestätigen kann, dass

  • der/die Auszubildende überdurchschnittliche Leistungen in der betrieblichen Ausbildung erbracht hat.
  • die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten bis zum Zeitpunkt der vorgezogenen Prüfung vermittelt und deren Beherrschung erwartet werden können
  • das Berichtsheft ordnungsgemäß geführt wurde und
  • in der Zwischenprüfung ein Prüfungsergebnis von mindestens 75 Punkten erreicht wurde.

Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff vertraut ist.

Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil.

Schriftliche Prüfung:

Die schriftliche Prüfung erfolgt an vier aufeinanderfolgenden Tagen.

Im schriftlichen Prüfungsteil sind vier Arbeiten in folgenden Prüfungsbereichen anzufertigen:

Prüfungsarbeit 1:
Verwaltungsbetriebswirtschaft
Teil I:   Betriebliches Rechnungswesen (Buchführung und Kostenrechnung)
Teil II:  Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
insgesamt  135 Minuten

Prüfungsarbeit 2:
Personalwesen
120 Minunten

Prüfungsarbeit 3:
Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (Verwaltungskunde)
120 Minuten

Prüfungsarbeit 4:
Wirtschafts- und Sozialkunde
90 Minuten

Der Prüfling soll eine praktische Aufgabe bearbeiten, die Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch ist. Hierbei soll er zeigen, dass er Arbeitsergebnisse bürgerorientiert darstellen sowie in berufstypischen Situationen kommunizieren und kooperien kann.

Das Prüfungsgespräch einschließlich der Bearbeitungszeit dauert etwa 45 Minuten.

Im Falle des Nichtbestehens kann die Prüfung auf Verlangen der / des Auszubildenden zweimal wiederholt werden.

In der Wiederholungsprüfung ist eine Befreiung von bereits bestandenen Prüfungsleistungen (Bewertung mindestens "ausreichend") auf Antrag möglich.